Musiknotendiebstahl - so vermeiden Sie diesen

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Musiknotendiebstahl - so vermeiden Sie diesen

Viele wissen nicht, dass sie unter Umständen Diebstahl begehen, wenn sie Texte aus Büchern oder Musiknoten kopieren:

  • Der Dirigent, der für die bevorstehende Aufführung seiner Kapelle die notwendigen Stimmen einscannt und an die Musikerinnen und Musiker versendet,
  • die Klassenlehrerin, die für den nächsten Musikunterricht aus ihrem Lehrerexemplar einen Liedtext vervielfältigt,
  • der Musikerzieher, der für die musikalische Untermalung einer Schulfeier kopierte Noten verwendet.

Sie werden zum Dieb - und wissen es nicht?

Sie alle machen sich des Diebstahls schuldig, auch wenn sie sich dessen überhaupt nicht bewusst sind. Denn das Vervielfältigen von Noten (egal, ob durch Fotokopieren oder mittels anderer Techniken, wie zum Beispiel scannen, faxen, Darstellungen auf Bildschirmen) ist nach § 53 Abs. 4 UrhG ohne Zustimmung des Urhebers oder des Verlages verboten! Das Kopierverbot von Noten ist im deutschen Urheberrecht insoweit eine Besonderheit, da im Übrigen die Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Leistungen für private Zwecke grundsätzlich gestattet ist.

Der Grund hierfür ist, dass der Schöpfer des Werkes, der von der Verwertung seines Werkes leben muss, um seinen verdienten Lohn gebracht wird, denn er lebt schließlich von dem Verkaufserlös seiner Musiknoten.

Jeder, der auf diese Weise bestohlen wird, kann Schadensersatzforderungen stellen. Der Musikverleger als Treuhänder der Komponisten und Textdichter ist dazu sogar vertraglich verpflichtet. Zusätzlich kann der Staatsanwalt Geldstrafen - oder sogar Gefängnis bis zu einem Jahr - verhängen.

Man stelle sich vor:

  • eine besorgte Klassenlehrerin,
  • ein wohlmeinender Dirigent,
  • ein fürsorglicher Musikerzieher

als Rechtsbrecher!

Deshalb möchten wir aufklären: Das Fotokopieren von Musiknoten ist Diebstahl und bestimmt immer teurer als ihre rechtmäßige Anschaffung - ganz bestimmt, wenn man dabei erwischt wird!

Wir empfehlen diese Information des Deutschen Musikverleger-Verbandes der Aufmerksamkeit unserer verehrten Kunden.

Ob gutfläubig oder fahrlässige, Diebstahl bleibt Diebstahl!

Ausnahmen

Allerdings besteht für Musikschulen die Möglichkeit, durch Abschluss eines einfachen Lizenzvertrages Fotokopien von Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Die VG Musikedition als Rechteinhaber kommt damit dem Wunsch vieler Musikschulen nach, eine legale und den Anforderungen der Praxis entsprechende Ausnahmeregelung vom gesetzlich verankerten absoluten Fotokopierverbot zu ermöglichen. Mehr Infos finden Sie auf der Webseite der GEMA.

Gut zu wissen

Zulässig ist nur das erneute Abschreiben von Noten, wobei es keine Rolle spielt, ob das Abschreiben handschriftlich, mit PC oder Schreibmaschine erfolgt. Aber: Auch das Abgeschriebene darf wiederum nur abgeschrieben, und nicht kopiert werden!